Bauschäden, Baumängel und dadurch entstandene Terminverzögerungen am Bau sind kostspielig und ärgerlich. Vielen privaten und institutionellen Bauherren fehlt die Erfahrung im anspruchsvollen|herausfordernden Umgang mit den baulichen Gegebenheiten. Die Qualitätssicherung hilft Fehler frühzeitig zu erkennen und ist ein weit geringerer Aufwand als Reparaturen und Ärger im Nachhinein. Im Kaufvertrag, Bauvertrag, Werkvertrag und dem dazugehörigen Baubeschrieb|Raumbuch muss geregelt werden, welche Leistungen der Ersteller oder der Unternehmer zu erbringen hat. Diese Leistungen müssen präzise, klar und eindeutig formuliert sein, damit keine Missverständnisse entstehen.
Die Dienstleistung der Qualitätssicherung & Baubegleitung ist in vier Phasen aufgeteilt:
Phase 1
Ich führe eine materielle Prüfung der Vertragsunterlagen aus und erkenne allfällige Risiken, die sich daraus ergeben können. Klare Formulierungen in Verträgen minimieren Risiken. Ich bringe, wenn notwendig und gewünscht - Lösungsvorschläge für Konstruktion, Gebäudehülle, Haustechnik und Design.
VORPRÜFUNG: Vertrag | Baubeschrieb | Planungsunterlagen
Phase 2
Ich führe die Qualitätssicherung mittels Baustellenbegehungen durch und kontrolliere dabei den laufenden Bauprozess und dessen weiteren Verlauf, insbesondere der kritischen und vordefinierten Aspekte. Ich erstelle eine Dokumentation der gesichteten Pendenzen und Mängel, welche ich in einem Protokoll mit den dazugehörigen Beschrieben und Fotos dokumentiere. Um die Risiken von Störungen in den darauffolgenden Abläufen zu minimieren, führe ich vor den weiteren Bauabläufen die Mängelbehebungskontrolle durch.
KONTROLLE: Abdichtungen | Hinterfüllungen | Rohbau | Einlagen | HLKS | Gebäudehülle | Innenausbau
Phase 3
Ich überprüfe vor der Bauabnahme die vertraglichen Gegebenheiten. Ich begleite Sie während der Vor- und Endbauabnahme vom gesamten Werk oder einzelner Werkteile. Ich nehme für Sie die Mängel auf und halte diese in einem Abnahmeprotokoll fest. Falls gewünscht, begleite oder führe ich den gesamten Mängelbehebungsprozess mit dem Ersteller oder Unternehmer bis zur korrekten Fertigstellung des Werkes durch.
BAUABNAHME: Vorprüfungen | Werkabnahme | Kontrolle Ausstände(siehe Bauabnahmen)
Phase 4
Ich unterstütze die Eigentümerschaft vor Ablauf der zweijährigen Garantie- und Rügefrist bei der Mängelaufnahme inkl. deren Besprechung mit dem Ersteller|Unternehmer. Ich biete Unterstützung bei der Kontrolle der Mängelerledigungsarbeiten oder führe diese im Sinne der Eigentümerschaft durch. Ich unterstütze Sie bei Bedarf bei Bauherrenrechten von verdeckten Mängeln und deren Verjährungsfristen welche in der Regel fünf Jahre betragen.
GARANTIEABNAHME: Garantiemängelaufnahmen | Kontrolle Mängelerledigungen | Unterstützung bei verdeckten Mängel (siehe Garantieabnahmen)